
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Für den im Rollstuhl sitzenden Kunden sollte ein barrierefreier Zugang zum Transportfahrzeug und zum Zielort gewährleistet sein. Wenn Treppenabschnitte zu nicht überwindbaren Barrieren führen, können diese auch mit Hilfe unserer Treppensteiger bewältigt werden (genauere Voraussetzungen werden telefonisch besprochen)
- Mehrkosten entstehen nur wenn die 60 minütige Betreuungszeit vor Ort (z.B. längere Wartezeiten beim Arzt) überschritten werden (12,50 € pro angefange 30 Minuten).
- Wir planen für jeden Kunden eine Gesamtbetreuungszeit inkl. Fahrzeit von bis zu 3 Std. ein. Trotzdem kann es immer wieder zu unerwarteten zeitlichen Überschreitungen kommen die im Vorfeld nicht immer kalkulierbar sind. Das könnte zu nachfolgenden Terminverschiebung führen, diese wir entschuldigen. Um Sie nicht im Unklaren warten zu lassen, werden wir Sie rechtzeitig telefonisch informieren.
- Gerne stellen wir Ihnen einen Leihrollstuhl ( Kundengewicht bis max.110kg ) oder einen Rollator ohne Aufpreis zur Verfügung (auf Anfrage)!!!
- Kosten, wie Parkgebühren oder ein Getränk für die Begleitperson bei Kaffeefahrten und Eintrittsgelder (z.B. Theater- Kinobesuche), trägt der Kunde.
- Den zu entrichtenden Betrag am Ende einer Betreuungsfahrt können Sie sofort in bar gegen Quittung bezahlen oder per zugeschicker Rechnung innerhalb von 14 Tagen begleichen.
- Kostenrückerstattung durch die Pflegekasse!!!Wenn Sie bzw. die zu begleitende Person eine anerkannte Pflegestufe haben, können die angefallenen Kosten des Begleitdienstes über die Pflegekasse erstattet oder zurück erstattet werden. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.